Beihilfe-Kriterien

Im Jahr 2015 wurde zwischen dem Verein Jugendorchester Ahrensburg e.V. und der Stadt Ahrensburg eine Fördervereinbarung abgeschlossen, die unter anderem auch eine signifikante Erhöhung der Unterrichtsbeihilfen und eine Neuordnung der Vergabemodalitäten ab dem Jahr 2016 beinhaltet. Kernpunkt der neu gestalteten Förderung ist eine Aufteilung der gesamten Fördersumme in zwei Tranchen, die verschiedene der oben genannten Ziele im Fokus haben:

  • 50% – 75% der Fördersumme werden als allgemeine Unterrichtsbeihilfen vergeben und zielen dabei vorrangig auf die Nachwuchssicherung und die Steigerung der Attraktivität ab.
  • 25% – 50% der Fördersumme werden als spezielle Unterrichtsbeihilfen vergeben und haben vorrangig den Ausgleich finanzieller Härten als Ziel. Die Höhe der individuell ausgezahlten speziellen Unterrichtsbeihilfe sollte nennenswert über denen der allgemeinen Beihilfen liegen – Vollstipendien sind jedoch nicht vorgesehen!

Hinsichtlich der Vergabe der bereitgestellten Beihilfen gelten die folgenden Kriterien:

  1. Gefördert wird der Unterricht auf klassischen Musikinstrumenten.
  2. Ein längerfristiges musikalisches Engagement ist durch Mitgliedschaft in einem der Schul- oder Jugendorchester nachzuweisen.
  3. Beihilfeberechtigt sind Kinder und Jugendliche unter 27 Jahren, die entweder wohnhaft in Ahrensburg oder Schüler einer Ahrensburger Schule sind. (Bisher beihilfeberechtigte Mitglieder eines der Ahrensburger Orchester, die jedoch weder in Ahrensburg wohnen noch zur Schule gehen, können damit leider nicht mehr gefördert werden.)
  4. Es besteht kein Anspruch auf eine „Doppelförderung“.
  5. Die allgemeinen Unterrichtsbeihilfen werden nach dem „Gießkannenprinzip“ an beihilfeberechtigte Antragsteller ausgezahlt. Für die Berechnung werden vom Verein ein prozentualer Anteil der übernommenen Kosten und ein fixer Deckelbetrag festgelegt.
  6. Die speziellen Unterrichtsbeihilfen werden ebenfalls anteilig an die beihilfeberechtigten Antragsteller ausgezahlt. Über die oben genannten Kriterien hinaus müssen Antragsteller für die spezielle Unterrichtsbeihilfe in ihrem Antrag glaubhaft machen, dass der Instrumentalunterricht für sie eine außergewöhnliche Belastung darstellt.
  7. Über die Bewilligung der einzelnen Anträge entscheidet der Vorstand des Vereins Jugendorchester Ahrensburg e.V.; Details insbesondere der Anträge auf spezielle Unterrichtsbeihilfen werden vertraulich behandelt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung durch Unterrichtsbeihilfen besteht nicht.